Beitragsordnung

1. Grundsatz

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Beitragssätze

Nr.
Beitragsgruppe Monatsbeitrag Jahresbeitrag
  Normale Beitragsregelung    
BG-01 Kinder bis Vollendung des 14. Lebensjahres 3,00 € 36,00 €
BG-02 Jugendliche über 14 Jahre bis Vollendung des 18.Lebensjahres 4,00 € 48,00 €
BG-03 Nicht aktive Mitglieder 4,50 € 54,00 €
BG-04 Aktive Mitglieder über 18 Jahre 8,50 € 102,00 €
  Sonderregelungen    
BG-05 Auszubildende, Studenten b. 27 J. , Soziale Härtefälle 4,50 € 54,00 €
BG-06 Rentner / Pensionäre – (gilt nur für aktive Rentner/Pensionäre ohne zusätzliches oder berufliches Einkommen) 5,50 € 66,00 €
BG-07 Ruhende Mitgliedschaft (zeitw. f. ca. 1 J.)   20,00 €
BG-08 Familienbeitrag (nur für Fam.-Mitglieder mit einem gemeinsamen Haushalt)    
  Für 1 Erwachsenen: 100 % des maßgebenden Beitrages    
  Für 2 weitere Fam.-Mitglieder: 50 % des maßgebenden Beitrages    
BG-09 Fördernde Mitglieder   auf freiwilliger Basis
BG-10 Ehrenmitglieder   beitragsfrei

 

3. Allgemeine Beitragsregelungen

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Bei Vereinseintritt bis zum 31. März ist der volle Jahresbeitrag, ab 01. April der jeweils anteilige Jahresbeitrag (Stichtag jeweils Monatsbeginn), zu zahlen. Bei Vereinsaustritt wird nach Vereinssatzung verfahren. Demzufolge besteht bei nach dem 30.11. eingehenden Kündigungen sowie bei Vereinsausschluss kein Anspruch auf Beitragsrückzahlung. Der Jahresbeitrag wird grundsätzlich auf volle €-Beträge aufgerundet. Alle ermäßigten Beitragsformen bzw. Sonderregelungen für soziale Härtefälle (Arbeitslose / Grundsicherung) sind bei der Abteilungsleitung/ Vorstand zu beantragen. Der Anspruch muss mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Über die Einstufung entscheidet der Vorstand im Rahmen der von der MV vorgegebenen Beiträge. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich dem Kassenwart/Schatzmeister mitzuteilen. Die Abteilungen können zur Deckung von Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung des Gesamtvorstandes Zusatzbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.

4. Zeitpunkt der Beitragszahlung und Zahlungsmodus

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils am 28. Februar fällig. Auf Antrag einer Abteilung kann der Zahlungszeitraum/-Termin geändert werden, z.B. je Spielsaison. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren. Die Kosten für eventuelle Rückbelastungen von Lastschriftaufträgen, die nicht auf Verschulden des Vereins entstanden sind, gehen zu Lasten des jeweiligen Mitgliedes.
Eine abermalige Ausführung eines Lastschriftauftrages ist erst möglich, wenn das Mitglied den fälligen Beitrag vollständig beglichen hat.
Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 28. Februar jeden Jahres auf das

Vereinskonto: RSV Maulwürfe e.V.
Bank: Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
IBAN: DE79 1605 0202 1730 0072 24
BIC: WELADED10OPR

Für Beitragsversäumnissen werden bei Überschreiten des Zahlungstermins von mehr als 28 Tagen und für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00 € berechnet.
Mitglieder, die mit der Beitragszahlung in Verzug sind, können aus dem Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen werden.

5. Aufnahmeregelung

Für die Aufnahme in den Verein ist von Antragstellern eine Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 € zu zahlen.
Der Aufnahmeantrag ist von der Abteilungsleitung zu bestätigen und an den Vorstand weiterzuleiten.

6. Datenschutz

Die Mitglieder erklären ihre Zustimmung dafür, dass persönliche Daten für verwaltungstechnische und vereins-/ verbandsinterne Zwecke (KSB/LSB/Fachverbände) gespeichert werden.

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 05.03.2022 in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Die Beitragsordnung vom 01.01.2016 wird zum 05.03.2022 außer Kraft gesetzt.

Neuruppin, den 05.03.2022

Die Mitgliederversammlung des Ruppiner Sportverein  e.V. „Die Maulwürfe“